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Probezeit Arbeitsvertrag: Dauer, Ende & Rechte 2026

Die Probezeit im Arbeitsvertrag ist kein formales Beiwerk – sie ist eine rechtlich klar definierte Phase, in der besondere Kündigungsregeln gelten und beide Seiten mit kürzeren Fristen auseinandergehen können. Für Arbeitnehmer ist die zentrale Frage oft nicht nur wann genau diese Phase endet, sondern was dieser Zeitpunkt konkret bedeutet: für den Kündigungsschutz, für die Kündigungsfrist und für das Arbeitsverhältnis insgesamt.

Kurz zusammengefasst

Seiteninhalt

  • Die Probezeit endet in Deutschland regulär nach maximal 6 Monaten – sofern vertraglich vereinbart.
  • Gesetzlich ist keine Mindest-Probezeit vorgeschrieben; die 6 Monate sind ein Maximum für die verkürzte Kündigungsfrist nach §622 BGB.
  • Die Probezeit beginnt mit dem ersten Arbeitstag, nicht mit der Vertragsunterzeichnung.
  • Krankheit verlängert die Probezeit in der Regel nicht automatisch.
  • Nach Ablauf der Probezeit greift das Kündigungsschutzgesetz – aber erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten.
⚠ Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel bietet allgemeine rechtliche Informationen auf Basis des deutschen Arbeitsrechts. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Probezeit endet automatisch – keine schriftliche Bestätigung nötig
  • Kündigungsfrist in der Probezeit: 2 Wochen (§622 Abs. 3 BGB)
  • Verlängerung nur durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung möglich
  • Befristete Verträge: Probezeit muss verhältnismäßig zur Vertragsdauer sein
  • Auszubildende: Probezeit zwischen 1 und 4 Monaten (§20 BBiG)
  • Nach 6 Monaten im Betrieb greift der allgemeine Kündigungsschutz
MK

„Was viele unterschätzen: Die Probezeit schützt nicht nur den Arbeitgeber. Auch Arbeitnehmer können in dieser Phase mit zwei Wochen Frist kündigen – und das ist manchmal der einzige realistische Ausweg, wenn ein Job von Anfang an nicht passt. Das Ende der Probezeit ist kein Schalter, der automatisch alles besser macht. Es ist ein Wendepunkt, den man bewusst angehen sollte.“

Markus Kellner – Fachjournalist für Arbeitsrecht und HR-Themen, ehemaliger Personalreferent in einem mittelständischen Industrieunternehmen, schreibt seit über 12 Jahren über arbeitsrechtliche Praxis.

1. Wann endet die Probezeit im Arbeitsvertrag regulär?

Die Probezeit endet am letzten Tag des vertraglich vereinbarten Zeitraums – in der Regel nach 3 oder 6 Monaten. Sie endet automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.

Wer zum ersten Mal einen neuen Job antritt, stellt oft erst Wochen später fest, dass er das genaue Datum seines Probezeitendes gar nicht kennt. Das ist verständlich, aber riskant. Denn: Die Probezeit endet nicht durch eine aktive Handlung, sondern durch bloßen Zeitablauf. Wenn im Vertrag „3 Monate Probezeit ab Arbeitsbeginn“ steht und der erste Arbeitstag der 1. März war, endet die Probezeit mit Ablauf des 31. Mai.

Wichtig ist dabei: Der letzte Tag der Probezeit zählt noch zur Probezeit. Eine Kündigung, die an diesem Tag zugeht, gilt noch als Probezeitkündigung – mit der entsprechend kürzeren Frist.

2. Was ist die gesetzliche Dauer der Probezeit in Deutschland?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer gibt es nicht. Die maximale Dauer für die verkürzte Kündigungsfrist beträgt 6 Monate (§622 Abs. 3 BGB).

§622 BGB regelt nicht, wie lange eine Probezeit dauern muss – er regelt, wie lange die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Dieser Zeitraum beträgt maximal 6 Monate. Wird im Vertrag eine Probezeit von 8 Monaten vereinbart, ändert das nichts daran: Die kürzere Kündigungsfrist gilt trotzdem nur in den ersten 6 Monaten.

Expert Insight

Ein häufiges Missverständnis: Viele Arbeitnehmer glauben, eine längere vertraglich vereinbarte Probezeit verlängere automatisch den Zeitraum mit niedrigerem Schutz. Das stimmt nicht. Nach 6 Monaten gelten die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen – unabhängig davon, was im Vertrag steht.

3. Wie berechne ich das Ende meiner Probezeit korrekt?

Erster Arbeitstag plus vereinbarter Probezeitdauer ergibt das Ende. Maßgeblich ist der Kalendermonat, nicht die Anzahl der Arbeitstage.

Die Berechnung folgt §187 ff. BGB. Beginnt die Probezeit am 15. Januar, endet eine 6-monatige Probezeit am 14. Juli – nicht am 15. Juli. Der Beginn des Zeitraums wird nicht mitgezählt. Fällt das Ende auf einen Sonntag oder Feiertag, endet die Probezeit trotzdem an diesem Tag. Eine automatische Verschiebung auf den nächsten Werktag findet nicht statt.

4. Beginnt die Probezeit am ersten Arbeitstag oder am Tag der Vertragsunterzeichnung?

Maßgeblich ist der erste Arbeitstag, nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung – es sei denn, der Vertrag legt etwas anderes ausdrücklich fest.

Ein Vertrag kann im Januar unterschrieben werden, der Arbeitsbeginn ist aber erst im März. In diesem Fall beginnt die Probezeit im März. Wer seinen Vertrag sorgfältig liest, findet dort in der Regel eine Formulierung wie „Die Probezeit beginnt mit Aufnahme der Tätigkeit“ – was genau das bestätigt.

5. Zählen Urlaubstage und Feiertage zur Probezeit?

Ja. Urlaub und Feiertage unterbrechen die Probezeit nicht. Sie laufen kalendarisch weiter, unabhängig von tatsächlich geleisteten Arbeitstagen.

Das ist ein Punkt, der in der Praxis immer wieder für Verwirrung sorgt. Wer in den ersten Wochen Urlaub nimmt oder an Feiertagen nicht arbeitet, verlängert seine Probezeit dadurch nicht. Die 6-Monatsfrist ist eine Kalenderfrist – sie läuft durch.

6 & 7. Verlängert sich die Probezeit bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit?

Nein – Krankheit verlängert die Probezeit grundsätzlich nicht automatisch. Eine Verlängerung ist nur durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung möglich.

Viele Arbeitgeber glauben oder behaupten, dass längere Krankheitsphasen die Probezeit verlängern. Das ist falsch, soweit keine entsprechende Klausel im Vertrag steht. Die Probezeit endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums – auch wenn der Arbeitnehmer zwei Wochen krank war. Einige Tarifverträge regeln das abweichend, aber im gesetzlichen Standard gilt: Krankheit ändert nichts am Fristablauf.

Etwas anderes gilt bei Mutterschutz oder Elternzeit – dazu gleich mehr.

8. Wird die Probezeit durch unbezahlten Urlaub verlängert?

Nein, auch unbezahlter Urlaub verlängert die Probezeit nicht – es sei denn, der Vertrag sieht das explizit vor.

Die Probezeit ist eine Zeitfrist nach dem Kalender. Ob jemand in dieser Zeit arbeitet, krank ist oder unbezahlten Urlaub nimmt, spielt für den Fristablauf keine Rolle. Ausnahmen sind nur durch klare Vertragsklauseln möglich.

9. Wann endet die Probezeit bei Mutterschutz oder Elternzeit?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Während dieser Zeit besteht ein Kündigungsverbot – die Probezeit läuft jedoch weiter.

Hier liegt eine wichtige Differenzierung: Die Probezeit als Zeitraum endet wie geplant. Aber der Arbeitgeber darf während des Mutterschutzes nicht kündigen – selbst wenn die Kündigung sonst innerhalb der Probezeit rechtlich zulässig wäre. Das Mutterschutzgesetz schützt unabhängig davon, ob noch Probezeit gilt oder nicht.

Bei Elternzeit ist die Situation ähnlich: Auch hier besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Die Probezeit läuft kalendarisch weiter, aber eine Kündigung während der Elternzeit ist in aller Regel unzulässig.

10 & 11. Kann die Probezeit vertraglich verlängert werden – und darf sie länger als 6 Monate dauern?

Eine vertragliche Vereinbarung über mehr als 6 Monate Probezeit ist möglich, ändert aber nichts an der gesetzlichen Kündigungsfrist ab dem 7. Monat.

Manche Arbeitgeber versuchen, Probezeitklauseln von 8 oder sogar 12 Monaten in den Vertrag zu schreiben. Das ist nicht per se unzulässig – aber rechtlich kaum wirksam, wenn es darum geht, die kurze Kündigungsfrist zu verlängern. Ab dem 7. Monat gelten automatisch die regulären gesetzlichen Fristen aus §622 BGB, egal was im Vertrag steht.

Eine echte Verlängerung der Probezeit – zum Beispiel durch eine nachträgliche schriftliche Vereinbarung beider Parteien – ist im Rahmen von sechs Monaten grundsätzlich möglich, wenn sie einvernehmlich erfolgt und nicht missbräuchlich eingesetzt wird.

12. Was gilt bei Tarifverträgen?

Tarifverträge können kürzere oder längere Probezeiten festlegen – auch über 6 Monate, jedoch mit denselben Einschränkungen bei der Kündigungsfrist.

In tarifgebundenen Branchen weichen die Regelungen mitunter erheblich von der gesetzlichen Standardregelung ab. Wer im öffentlichen Dienst, in der Metallindustrie oder im Einzelhandel arbeitet, sollte den jeweils geltenden Tarifvertrag kennen. Im Zweifel hilft die zuständige Gewerkschaft.

13 & 14. Gibt es eine Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen – und wie lange darf sie sein?

Ja, auch befristete Verträge können eine Probezeit enthalten. Diese muss aber verhältnismäßig zur Gesamtvertragsdauer sein.

Das Bundesarbeitsgericht hat hier klare Maßstäbe gesetzt: Eine 6-monatige Probezeit in einem auf 12 Monate befristeten Vertrag ist problematisch – weil damit die Hälfte der Beschäftigung unter erleichterten Kündigungsbedingungen stattfinden würde. Als Faustregel gilt: Die Probezeit sollte maximal ein Viertel bis ein Drittel der Gesamtlaufzeit betragen.

Vertragslaufzeit Empfohlene max. Probezeit Rechtliche Einschätzung
6 Monate 1–2 Monate Mehr als 2 Monate kritisch
12 Monate 3 Monate 6 Monate rechtlich riskant
24 Monate 6 Monate Standard, unproblematisch
Unbefristet max. 6 Monate Gesetzlich klar geregelt

15 & 16. Endet die Probezeit automatisch – muss der Arbeitgeber das Ende mitteilen?

Die Probezeit endet automatisch durch Zeitablauf. Eine Mitteilung oder Bestätigung durch den Arbeitgeber ist gesetzlich nicht erforderlich.

In der Praxis kommunizieren manche Arbeitgeber das Ende der Probezeit aktiv – manchmal mit einem Feedback-Gespräch, manchmal mit einer kurzen E-Mail. Das ist jedoch keine rechtliche Pflicht. Wer am Ende seiner Probezeit keine Kündigung erhalten hat, ist automatisch weiter beschäftigt – ohne dass irgendeine formelle Handlung erforderlich wäre.

17. Was passiert nach Ablauf der Probezeit mit meinem Arbeitsverhältnis?

Das Arbeitsverhältnis läuft ohne Unterbrechung weiter. Die Probezeit endet still – ohne neue Vereinbarung oder formalen Akt.

Viele Arbeitnehmer erwarten nach der Probezeit ein klärendes Gespräch oder eine schriftliche Bestätigung. Beides ist sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Was sich ändert: Ab dem nächsten Monat gelten längere gesetzliche Kündigungsfristen, und nach sechs Monaten im Betrieb greift das Kündigungsschutzgesetz.

18 & 19. Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit – und kann ich fristlos gekündigt werden?

In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§622 Abs. 3 BGB). Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerem Fehlverhalten möglich.

Zwei Wochen – das klingt kurz, und das ist es auch. Diese Frist gilt für beide Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können mit dieser Frist kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist theoretisch jederzeit möglich, aber an hohe Hürden geknüpft – grobe Pflichtverletzung, Diebstahl, schwere Vertrauensbrüche.

20. Bis wann muss eine Kündigung in der Probezeit ausgesprochen werden?

Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen – nicht abgeschickt, sondern tatsächlich empfangen sein.

Das ist ein Punkt, der in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. Eine Kündigung per Post, die einen Tag zu spät ankommt, gilt nicht mehr als Probezeitkündigung. Arbeitgeber, die sichergehen wollen, übergeben die Kündigung persönlich oder per Boten – und lassen sich den Empfang bestätigen.

21 & 22. Gilt der Kündigungsschutz nach Ende der Probezeit sofort – wann greift das KSchG?

Nein, nicht sofort. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten im Betrieb (§1 KSchG).

Das ist ein wichtiger Unterschied: Die Probezeit und die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz sind zwei verschiedene Dinge. Wer eine Probezeit von 3 Monaten hat, ist in Monat 4, 5 und 6 zwar aus der Probezeit heraus – aber das Kündigungsschutzgesetz greift erst ab dem 7. Monat. In dieser Zwischenphase kann der Arbeitgeber noch ohne soziale Rechtfertigung kündigen, allerdings schon mit längerer Kündigungsfrist.

23 & 24. Gelten für Auszubildende andere Probezeitregeln?

Ja. Bei Auszubildenden gilt §20 BBiG: Die Probezeit beträgt mindestens 1 Monat und maximal 4 Monate.

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit fristlos von beiden Seiten beendet werden – ohne Angabe von Gründen. Das ist ein erheblicher Unterschied zum normalen Arbeitsverhältnis, wo immer zumindest die Zweiwochenfrist gilt. Nach Ende der Ausbildungsprobezeit ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund oder mit sechswöchiger Frist möglich.

25. Was gilt für die Probezeit bei Schwerbehinderten?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben in der Probezeit keinen besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX – dieser greift erst nach sechs Monaten.

Das überrascht viele. Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach §168 SGB IX – also das Erfordernis der Zustimmung des Integrationsamts – gilt erst ab dem 7. Beschäftigungsmonat. In der Probezeit kann also auch schwerbehinderten Arbeitnehmern mit der regulären Zweiwochen-Frist gekündigt werden. Allerdings darf eine Kündigung nicht ausschließlich wegen der Behinderung ausgesprochen werden – das wäre Diskriminierung nach dem AGG.

26 & 27. Gibt es Ausnahmen – und was steht im BGB zur Probezeit?

§622 Abs. 3 BGB legt die kurze Kündigungsfrist während der Probezeit fest. Ausnahmen existieren durch Tarifverträge und besondere Schutzgesetze.

§622 BGB ist die rechtliche Basis für alles, was rund um Probezeit und Kündigungsfristen geregelt ist. Absatz 3 erlaubt die zweiwöchige Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten. Ausnahmen ergeben sich durch Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehindertenrecht und Tarifverträge – allesamt Schutzgesetze, die §622 BGB in bestimmten Fällen überlagern.

28 & 29. Kann ich nach der Probezeit mit längerer Frist kündigen – und ändert sich mein Gehalt?

Nach der Probezeit gelten die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Gehalt ändert sich nicht automatisch.

Die Kündigungsfrist steigt mit der Betriebszugehörigkeit: nach zwei Jahren sind es mindestens zwei Monate, nach fünf Jahren drei Monate – und so weiter. Eine automatische Gehaltserhöhung nach der Probezeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Manche Verträge oder Tarifverträge sehen das vor – aber ohne entsprechende Klausel passiert nichts automatisch.

30. Habe ich nach der Probezeit Anspruch auf eine Gehaltserhöhung?

Nur wenn Vertrag oder Tarifvertrag das vorsehen. Ein gesetzlicher Anspruch existiert nicht.

Das Probezeitende bietet aber einen guten Anlass für ein Gespräch. Viele erfahrene Arbeitnehmer nutzen diesen Moment gezielt – nicht weil sie einen Rechtsanspruch hätten, sondern weil der Arbeitgeber in diesem Moment signalisiert, dass er sie dauerhaft haben will. Das ist Verhandlungspsychologie, kein Recht.

31 & 32. Was gilt, wenn im Vertrag keine Probezeit vereinbart wurde?

Ohne vertragliche Vereinbarung gilt keine Probezeit. Es gibt keine automatische gesetzliche Probezeit im deutschen Arbeitsrecht.

Wer einen Vertrag unterschreibt, der gar keine Probezeit erwähnt, hat damit von Tag eins an die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen auf seiner Seite. Das ist ein erheblicher Vorteil. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG greift trotzdem erst nach sechs Monaten – das ist unabhängig von einer vereinbarten Probezeit.

33. Kann der Arbeitgeber die Probezeit nachträglich einfügen?

Nein. Eine nachträgliche Ergänzung des Arbeitsvertrags um eine Probezeit ist ohne Zustimmung des Arbeitnehmers unwirksam.

Vertragsänderungen brauchen die Zustimmung beider Parteien. Wer als Arbeitnehmer eine nachträglich aufgetauchte Probezeit-Klausel nicht unterschrieben hat, muss sie nicht akzeptieren. Im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht.

34 & 35. Aufhebungsvertrag und Abfindung – was ändert sich nach der Probezeit?

Ein Aufhebungsvertrag kann jederzeit geschlossen werden. Eine Abfindung wird wahrscheinlicher, sobald der Kündigungsschutz nach §1 KSchG gilt.

Solange das KSchG noch nicht greift – also in den ersten sechs Monaten – hat der Arbeitgeber kaum Veranlassung, eine Abfindung zu zahlen. Ab dem 7. Monat ändert sich die Machtverhältnisse: Eine ordentliche Kündigung braucht nun einen sozialen Rechtfertigungsgrund, und Abfindungen werden zu einem realistischen Verhandlungsmittel.

36 & 37. Was passiert wenn ich während der Probezeit kündige – und brauche ich nach der Probezeit Gründe?

Arbeitnehmer können in der Probezeit ohne Angabe von Gründen mit zwei Wochen Frist kündigen. Nach der Probezeit gilt das genauso – Gründe sind nicht erforderlich.

Weder während noch nach der Probezeit muss ein Arbeitnehmer seine Kündigung begründen. Die Begründungspflicht gilt nur für Arbeitgeber – und auch dort erst nach Ablauf der Wartezeit nach dem KSchG. Wer kündigt, sollte das immer schriftlich tun und sich den Empfang bestätigen lassen.

38. Welche Rechte habe ich nach Beendigung der Probezeit?

Längere Kündigungsfristen, besserer Schutz, und nach dem 6. Monat voller allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG.
  • a) Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§622 Abs. 1 BGB)
  • b) Ab dem 7. Monat: Kündigung braucht einen sozialen Rechtfertigungsgrund
  • c) Betriebsrat muss bei Kündigung angehört werden (falls vorhanden)
  • d) Anspruch auf Abfindung im Kündigungsschutzprozess realistischer
  • e) Besonderer Schutz für Schwerbehinderte greift ab dem 7. Monat

39 & 40. Kann die Probezeit rückwirkend verkürzt werden – und was sollte ich vor dem Ende besprechen?

Eine rückwirkende Verkürzung ist rechtlich nicht möglich. Wichtig ist, das Probezeitende aktiv zu nutzen und offene Fragen zu klären.

Was vor dem Ende der Probezeit sinnvoll ist: ein klärendes Gespräch über Erwartungen, Gehalt und Entwicklungsperspektiven. Viele Arbeitnehmer verzichten darauf – und verpassen damit die vielleicht beste Gelegenheit, offen zu kommunizieren, bevor sich ein Muster einschleift. Wer in der Probezeit gute Arbeit geleistet hat, sitzt an diesem Punkt mit relativ guten Karten am Tisch.

Häufige Fragen zur Probezeit im Arbeitsvertrag

Endet die Probezeit automatisch oder muss ich etwas tun?
Die Probezeit endet automatisch durch Zeitablauf. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen aktiv handeln. Das Arbeitsverhältnis läuft einfach unter den regulären Bedingungen weiter.
Kann die Probezeit auf mehr als 6 Monate verlängert werden?
Vertraglich ja – rechtlich ändert das aber nichts. Die kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen gilt nur in den ersten 6 Monaten. Danach gelten automatisch die gesetzlichen Fristen aus §622 BGB.
Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werde?
Krankheit verlängert die Probezeit nicht. Sie endet wie geplant. Der Arbeitgeber darf aber dennoch kündigen – auch bei Krankmeldung, solange kein Mutterschutz oder ähnlicher Sonderschutz besteht.
Brauche ich nach der Probezeit einen Grund, um zu kündigen?
Nein. Arbeitnehmer müssen ihre Kündigung weder während noch nach der Probezeit begründen. Es genügt ein formloses Kündigungsschreiben mit Einhaltung der jeweils geltenden Frist.
Gibt es eine Probezeit, wenn der Vertrag keine enthält?
Nein. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine automatische gesetzliche Probezeit. Ohne vertragliche Regelung gelten von Beginn an die regulären Kündigungsfristen – der KSchG-Schutz greift aber trotzdem erst nach 6 Monaten.

Fazit

Die Probezeit ist kein bürokratisches Konstrukt – sie ist ein realer rechtlicher Grenzpfahl, der den Verlauf eines Arbeitsverhältnisses entscheidend prägt. Wer weiß, wann genau seine Probezeit endet, welche Rechte danach entstehen und welche Schutzlücken noch für weitere Monate bestehen, kann erheblich selbstbewusster agieren. Das Ende der Probezeit markiert keinen vollständigen Schutz – aber es ist der erste wichtige Schritt in ein stabileres Arbeitsverhältnis. Und manchmal, ehrlich gesagt, auch der Moment, in dem man endlich weiß: Man ist angekommen.

Peter Mälzer
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