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Testament erstellen: Wann Sie eins brauchen & warum

Ein Testament ist eine einseitige letztwillige Verfügung, mit der eine natürliche Person – der Erblasser – rechtsverbindlich regelt, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Es greift dort ein, wo das gesetzliche Erbrecht zu pauschal, zu starr oder schlicht falsch für die eigene Lebenssituation wäre. Wer ein Testament schreibt, übernimmt aktiv die Kontrolle über seinen Nachlass – wer es nicht tut, überlässt diese Kontrolle dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Kurz zusammengefasst

Seiteninhalt

  • Ein Testament ermöglicht individuelle Nachlassregelung jenseits der gesetzlichen Erbfolge.
  • Besonders wichtig für unverheiratete Paare, Patchwork-Familien, Immobilienbesitzer und Unternehmer.
  • Ohne Testament entscheidet das BGB – oft zum Nachteil nahestehender Personen.
  • Auch einfache Vermögensverhältnisse können ohne Testament zu Streit und Verlusten führen.
  • Ein notarielles Testament bietet höhere Rechtssicherheit, ein handschriftliches mehr Flexibilität.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Nachlassplanung sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar hinzuziehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB – unabhängig von persönlichen Wünschen.
  • Unverheiratete Partner erben gesetzlich gar nichts.
  • Kinder aus erster Ehe, Stiefeltern oder Geschwister können ungewollt erbberechtigt werden.
  • Ein Testament kann Erbschaftssteuer reduzieren, Erbstreitigkeiten verhindern und Minderjährige schützen.
  • Jeder Erwachsene mit Vermögen, Familie oder besonderen Wünschen sollte ein Testament in Betracht ziehen.
MR

„In meiner Beratungspraxis erlebe ich immer wieder dasselbe: Menschen, die jahrzehntelang aufgebaut haben, kümmern sich nicht um ihr Testament – weil sie denken, das sei etwas für Reiche oder Sterbende. Beides ist falsch. Ein Testament ist schlicht das wichtigste Dokument, das man je schreiben kann. Und meistens kommt es zu spät.“

Markus Riedel – Fachanwalt für Erbrecht, tätig seit 18 Jahren in München. Berät Privatpersonen, Unternehmer und Stiftungen in Nachlassfragen.

Was ist ein Testament und welche rechtliche Funktion hat es?

Ein Testament ist die rechtsverbindliche Erklärung des Erblassers über die Verteilung seines Nachlasses – und das einzige Instrument, mit dem man die gesetzliche Erbfolge wirksam ausschließen kann.

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt zwei Grundformen: das eigenhändige Testament, handschriftlich und ohne Notar, sowie das öffentliche (notarielle) Testament, aufgenommen durch einen Notar. Beide Formen sind rechtswirksam, sofern die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.

Die rechtliche Funktion geht über bloße Vermögensverteilung hinaus. Ein Testament kann Testamentsvollstrecker einsetzen, Vermächtnisse anordnen, Auflagen formulieren und sogar regeln, wer die Bestattung organisieren darf. Es ist ein Steuerungsinstrument – kein bloßes Verteilungsdokument.

Wer braucht ein Testament?

Jede volljährige Person mit eigenem Vermögen, familiären Besonderheiten oder konkreten Wünschen für den Nachlass sollte ein Testament schreiben.

Das klingt weit gefasst – ist es aber auch. Denn die gesetzliche Erbfolge ist für die wenigsten tatsächlich passend. Sie berücksichtigt weder langjährige Lebenspartner ohne Trauschein noch sorgfältig gepflegte Freundschaften, noch die Tatsache, dass der eine Sohn das Familienunternehmen führt und der andere nicht.

Kurzum: Wer auch nur eine Person gibt, die im Ernstfall anders gestellt werden soll, als das Gesetz es vorsieht – der braucht ein Testament.

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Was passiert ohne Testament mit dem Erbe?

Ohne Testament tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft – der Staat entscheidet dann nach starren Verwandtschaftsrängen, unabhängig von persönlichen Beziehungen.

Das Nachlassgericht eröffnet kein Verfahren, um die wahren Wünsche des Verstorbenen zu ermitteln. Es wendet mechanisch die §§ 1924 ff. BGB an. Was das bedeutet, wird vielen erst klar, wenn es zu spät ist: Ein unverheirateter Partner geht leer aus. Geschwister, zu denen kein Kontakt bestand, erben. Und nicht selten entsteht eine Erbengemeinschaft, die sich über eine Immobilie einigen muss – mit allen Konsequenzen.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge in Deutschland?

Das deutsche Erbrecht teilt Verwandte in Erbordnungen ein: Kinder und Ehepartner stehen an erster Stelle, danach folgen Eltern, Geschwister und entferntere Verwandte.

Ordnung Erben Erbquote (Beispiel ohne Ehepartner)
1. Ordnung Kinder (und deren Nachkommen) Zu gleichen Teilen
2. Ordnung Eltern, Geschwister Nur wenn keine Erben 1. Ordnung
3. Ordnung Großeltern, Onkel, Tanten Nur wenn keine Erben 1./2. Ordnung
Ehepartner Neben 1. Ordnung: ¼ bis ½ je nach Güterstand Allein wenn keine Verwandten

Welche Nachteile hat die gesetzliche Erbfolge?

Sie ist pauschal, ignoriert persönliche Wünsche und schließt nahestehende Personen ohne Verwandtschaftsband vollständig aus.

Ein häufiges Problem: Erbengemeinschaften. Wenn mehrere Personen gemeinsam erben – etwa drei Geschwister eine Immobilie –, können sie nur einstimmig handeln. Verkauf, Vermietung, Renovierung: alles braucht Konsens. Das führt in der Praxis zu jahrelangen Blockaden und am Ende oft zu Zwangsversteigerungen, bei denen niemand gewinnt.

Wann sollte man ein Testament schreiben?

So früh wie möglich – spätestens beim ersten Immobilienkauf, der Gründung einer Familie oder dem Aufbau eines Unternehmens.

Testamentsfähig ist jeder ab 16 Jahren für ein notarielles Testament, ab Volljährigkeit für ein eigenhändiges. Es gibt keinen „richtigen Zeitpunkt“ – aber es gibt viele falsche: mitten in einem Konflikt, kurz vor einer schweren Operation oder wenn der Geist bereits geschwächt ist. Wer wartet, riskiert, dass es zu spät ist.

In welchen Lebenssituationen ist ein Testament besonders wichtig?

Bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb, Unternehmensgründung und bei unverheirateten Partnerschaften.

Jede dieser Situationen verändert die Vermögens- und Familiensituation grundlegend. Was vor der Hochzeit galt, kann danach falsch sein. Was nach der Scheidung gilt, unterschätzen viele. Und der Kauf einer Wohnung ohne geklärte Erbfolge kann die Hinterbliebenen in eine Zwangslage bringen.

Braucht man ein Testament bei Kindern?

Ja – besonders um Sorgerecht, Vormund und Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder zu regeln.

Eltern denken selten daran, aber: Wenn beide Elternteile sterben, entscheidet das Familiengericht über den Vormund. Ein Testament kann hier einen Wunschvormund benennen, dem das Gericht in der Regel folgt. Außerdem kann man festlegen, dass das Erbe nicht sofort an das Kind ausbezahlt wird, sondern treuhänderisch verwaltet wird – etwa bis zum 25. Lebensjahr.

Braucht man ein Testament ohne Kinder?

Oft noch dringender als mit Kindern – denn ohne eigene Nachkommen erben Eltern, Geschwister oder entfernte Verwandte, wenn kein Testament vorliegt.

Wer seinen Lebenspartner, eine befreundete Person oder eine Organisation bedenken möchte, kommt ohne Testament nicht weit. Das Gesetz kennt keine Freundschaft als Erbgrund.

Braucht man ein Testament als Ehepaar?

Ja – um den überlebenden Partner optimal abzusichern und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Verheiratete erben zwar gesetzlich voneinander, aber nicht zwingend alles. Wenn Kinder vorhanden sind, steht dem Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur die Hälfte des Erbes zu. Das Berliner Testament oder ein individuell gestalteter Erbvertrag können hier kluge Alternativen sein.

Braucht man ein Testament als unverheiratetes Paar?

Absolut – unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament erbt der Partner schlicht nichts.

Das ist einer der häufigsten und schmerzhaftesten Fälle in der Erbrechtsberatung: Ein Paar lebt 20 Jahre zusammen, baut gemeinsam etwas auf – und im Todesfall erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen alles. Der hinterbliebene Partner steht vor dem Nichts, manchmal buchstäblich vor der verschlossenen gemeinsamen Wohnung.

Expert Insight: Bei unverheirateten Paaren empfiehlt sich neben dem Testament auch ein Partnerschaftsvertrag sowie eine Vollmacht für den Ernstfall. Das Testament allein löst nicht alle Probleme – aber es ist der wichtigste erste Schritt.

Braucht man ein Testament bei Patchwork-Familien?

Ja – Patchwork-Konstellationen sind erbrechterlich komplex und können ohne Regelung zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen.

Stiefkinder erben gesetzlich nicht vom Stiefelternteil. Biologische Kinder aus einer früheren Beziehung erben dagegen voll. Ein neuer Ehepartner und dessen Kinder konkurrieren plötzlich mit den eigenen Kindern aus erster Ehe. Ohne Testament entsteht hier fast zwangsläufig Konfliktpotenzial.

Wie schützt ein Testament minderjährige Kinder?

Es benennt einen Wunschvormund, regelt die Vermögensverwaltung und kann ein Nacherbe für das Kindesvermögen bestimmen.

Minderjährige können nicht selbst über ihr Erbe verfügen. Ohne testamentarische Regelung übernimmt das Vormundschaftsgericht die Kontrolle über das Vermögen – oft bürokratisch und inflexibel. Ein Testamentsvollstrecker, der im Testament benannt wird, kann hier deutlich individueller und schützender agieren.

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Wie kann man mit einem Testament den Ehepartner absichern?

Durch Erbeinsetzung als Alleinerbe, kombiniert mit Pflichtteilsstrafklauseln gegenüber Kindern – klassisch als Berliner Testament.

Wer sichergehen will, dass der überlebende Partner das Familienheim bewohnen und das Vermögen frei nutzen kann, ohne auf Zustimmung der Kinder angewiesen zu sein, braucht eine klare testamentarische Regelung. Das Berliner Testament ist dafür die bekannteste Lösung – hat aber steuerliche Nachteile, die man kennen sollte.

Wie verhindert man mit einem Testament Erbstreitigkeiten?

Durch klare Formulierungen, Erklärungen zu den Beweggründen, Teilungsanordnungen und Einsatz eines Testamentsvollstreckers.

Streit entsteht fast immer dann, wenn Spielraum für Interpretation bleibt. Ein gut formuliertes Testament – am besten notariell beurkundet – lässt wenig Raum für Missverständnisse. Wer besonders konfliktsensible Familiensituationen kennt, kann zudem empfehlen, die eigenen Beweggründe im Testament kurz zu erläutern. Das ist rechtlich nicht nötig, wirkt aber oft deeskalierend.

Kann man mit einem Testament bestimmte Personen enterben?

Ja – aber gesetzliche Pflichtteilsberechtigte wie Kinder und Ehepartner behalten einen Mindestanspruch, den man nicht vollständig ausschließen kann.

Eine Enterbung ist möglich, aber kein totaler Ausschluss. Kinder, Eltern (wenn keine Kinder vorhanden) und Ehepartner haben gesetzlichen Pflichtteilsanspruch: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geldform. Eine vollständige Enterbung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich – etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser.

Was ist der Pflichtteil und wie beeinflusst er das Testament?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch bestimmter Angehöriger – er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist immer als Geldanspruch fällig.

Wer den Pflichtteil ignoriert, riskiert, dass der Nachlass nach dem Tod gerichtlich auseinandergenommen wird. Klug geplante Testamente berücksichtigen den Pflichtteil und bauen ihn in die Gesamtstrategie ein – zum Beispiel durch Vorausvermächtnisse oder Ausgleichszahlungen.

Wie kann man den Pflichtteil reduzieren oder umgehen?

Durch Schenkungen zu Lebzeiten, wobei eine Zehnjahresfrist gilt – je älter die Schenkung, desto geringer ihre Anrechnung auf den Pflichtteil.

Die Zehnjahresfrist des § 2325 BGB ist hier entscheidend: Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod liegen, werden nicht mehr auf den Pflichtteil angerechnet. Frühzeitige Vermögensübertragungen – gut beraten und steueroptimiert – sind deshalb ein wichtiges Instrument der Nachlassplanung.

Expert Insight: Schenkungen zu Lebzeiten müssen sorgfältig dokumentiert werden. Rückforderungsrechte, Nießbrauchsvorbehalte und steuerliche Freibeträge (alle zehn Jahre erneuerbar) sollten dabei immer mitgedacht werden. Eine Schenkung ohne Beratung kann teurer werden als das Erbe selbst.

Wofür braucht man ein Testament bei Immobilienbesitz?

Um zu verhindern, dass eine Immobilie in einer Erbengemeinschaft endet – mit allen Blockade- und Verkaufsproblemen, die das mit sich bringt.

Eine Immobilie ist unteilbar. Wenn drei Geschwister gemeinsam ein Haus erben und sich nicht einigen können, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung – mit erheblichen Verlusten. Ein Testament kann eine Teilungsanordnung treffen, die Immobilie einem bestimmten Erben zuweisen und Ausgleichszahlungen an andere Erben regeln. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Familienfrieden.

Wofür braucht man ein Testament bei Unternehmensbesitz?

Zur Sicherung der Unternehmenskontinuität – denn eine ungeklärte Erbfolge kann ein funktionierendes Unternehmen innerhalb weniger Wochen destabilisieren.

Unternehmensnachfolge ist eine der komplexesten Aufgaben im Erbrecht. Ein Betrieb kann nicht einfach geteilt werden wie ein Bankkonto. Wenn mehrere Erben plötzlich gleichberechtigt Gesellschafter werden, droht Handlungsunfähigkeit. Ein Testament – idealerweise kombiniert mit einem Erbvertrag und gesellschaftsrechtlichen Regelungen – schafft Klarheit.

Wie regelt man mit einem Testament die Unternehmensnachfolge?

Durch gezielte Erbeinsetzung einer Nachfolgeperson, verbunden mit Vermächtnissen für andere Erben und einem Testamentsvollstrecker für die Übergangsphase.

Wer das Unternehmen weiterführen soll, muss im Testament klar benannt sein. Gleichzeitig müssen die anderen Erben fair behandelt werden – oft durch Ausgleichszahlungen oder Vermächtnisse aus dem Privatvermögen. Ein Testamentsvollstrecker mit Unternehmenskenntnissen kann in der kritischen Übergangsphase wertvolle Stabilität bieten.

Wofür braucht man ein Testament zur Steueroptimierung?

Um Erbschaftssteuerfreibeträge optimal zu nutzen, mehrere Generationen in die Planung einzubeziehen und unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

Freibeträge gelten pro Person und können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Ein Testament kann gezielt Vermögen über mehrere Generationen verteilen – etwa durch Nacherbschaft oder Vermächtnisse an Enkel – und so die Steuerlast erheblich senken. Wer das ignoriert, verschenkt bares Geld ans Finanzamt.

Was ist ein Vermächtnis und wofür nutzt man es?

Ein Vermächtnis überträgt einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag an eine Person, ohne sie zur Erbin zu machen – die Person erhält einen Herausgabeanspruch gegen den Erben.

Das ist ein häufig unterschätztes Instrument. Wer möchte, dass eine bestimmte Person das Familienklavier bekommt, die beste Freundin einen Schmuck, oder eine Organisation eine feste Summe – der nutzt das Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, haftet nicht für Schulden und muss sich nicht um die Nachlassabwicklung kümmern.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein – der Vermächtnisnehmer erhält nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand.

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Das hat praktische Folgen: Der Erbe haftet auch für Schulden des Nachlasses, der Vermächtnisnehmer nicht. Wer einen überschuldeten Nachlass hinterlässt, sollte gut überlegen, wen er als Erben einsetzt – und wen er lieber nur als Vermächtnisnehmer bedenkt.

Wofür braucht man einen Testamentsvollstrecker?

Zur professionellen und konfliktfreien Umsetzung des Testaments – besonders wenn die Erben zerstritten sind, minderjährig sind oder das Vermögen komplex ist.

Der Testamentsvollstrecker handelt im Auftrag des Erblassers, nicht der Erben. Er ist rechtlich bevollmächtigt, den Nachlass zu verwalten, Schulden zu begleichen und das Vermögen gemäß Testament zu verteilen. Das nimmt den Erben Aufwand ab – und nimmt Konfliktpotenzial aus der Situation.

Was ist ein Berliner Testament und wofür braucht man es?

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, in dem sich beide gegenseitig als Alleinerben einsetzen – Kinder erben erst nach dem Tod des letztverstorbenen Partners.

Es ist die beliebteste Form der gegenseitigen Absicherung in Deutschland. Der überlebende Partner wird nicht von Kindern in eine Erbengemeinschaft gezwungen und behält die volle Handlungsfreiheit. Der Nachteil: Steuerliche Freibeträge der Kinder werden beim ersten Erbfall nicht genutzt, was beim zweiten Erbfall zu höherer Steuerlast führen kann.

Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?

Bindungswirkung nach dem Tod des ersten Partners, steuerliche Nachteile durch Nichtnutzung der Kinderfreibeträge und eingeschränkte Änderungsmöglichkeiten.

Nach dem Tod des ersten Partners kann der Überlebende das gemeinschaftliche Testament in der Regel nicht einseitig widerrufen. Wer das Erbe neu regeln möchte, muss das zu Lebzeiten beider Partner tun – oder von vornherein Änderungsklauseln einbauen. Das ist ein oft übersehener, aber wichtiger Aspekt.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Das Testament ist einseitig und jederzeit widerrufbar – der Erbvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, der nur mit Zustimmung aller Parteien geändert werden kann.

Der Erbvertrag bindet stärker, bietet aber auch mehr Sicherheit für den anderen Vertragspartner. Er wird notariell beurkundet und ist besonders bei Unternehmensnachfolgen, Pflegevereinbarungen oder komplexen gegenseitigen Absicherungen sinnvoll.

Was ist ein notarielles Testament und wofür braucht man es?

Ein beim Notar beurkundetes Testament mit höchster Rechtssicherheit – es wird automatisch beim Zentralen Testamentsregister hinterlegt und bedarf keines Erbscheins.

Der Notar prüft Testierfähigkeit und Formvorschriften, berät und formuliert rechtssicher. Das kostet Geld – spart aber im Streitfall erheblich mehr. Wer Immobilien, ein Unternehmen oder komplexe Familienverhältnisse hat, sollte nicht auf das notarielle Testament verzichten.

Was ist ein handschriftliches Testament und wann reicht es aus?

Ein vollständig handgeschriebenes und unterzeichnetes Dokument – ohne Notar gültig, aber fehleranfällig und nicht automatisch registriert.

Es reicht für einfache Verhältnisse: klare Erbfolge, keine Immobilien, keine Unternehmen, keine Streitpotenziale. Wichtig: Es muss vollständig handgeschrieben sein – Tippschrift ist unwirksam. Datum und Unterschrift sind Pflicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, hinterlegt es beim Nachlassgericht.

Wie kann man ein Testament nachträglich ändern?

Durch vollständigen Widerruf und Neuaufsetzung, durch einen Widerruf in notarieller Form oder durch physische Vernichtung des eigenhändigen Testaments.

Ein Testament kann jederzeit geändert werden – solange die Testierfähigkeit gegeben ist. Bei einem notariellen Testament ist ein förmlicher Widerruf erforderlich. Beim eigenhändigen Testament genügt die Vernichtung, wobei man sicherstellen sollte, dass keine Kopien mehr existieren, die später Verwirrung stiften könnten.

Wie oft sollte man sein Testament aktualisieren?

Nach jeder wesentlichen Lebensveränderung – Heirat, Scheidung, Geburt, Tod eines Erben oder bedeutender Vermögensveränderung.

Als Faustregel empfiehlt sich eine Überprüfung alle fünf Jahre. Ein Testament, das vor zwanzig Jahren geschrieben wurde und seitdem unverändert im Schrank liegt, kann zur Zeitbombe werden – besonders wenn sich Familienverhältnisse grundlegend geändert haben.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Die Notargebühren richten sich nach dem Nachlasswert – bei 100.000 Euro Vermögen sind es etwa 273 Euro, bei 500.000 Euro rund 935 Euro.

Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und gelten bundesweit einheitlich. Hinzu kommt die Verwahrungsgebühr beim Nachlassgericht. Angesichts dessen, was ein schlecht formuliertes Testament an Folgekosten – durch Gerichtsverfahren, Erbstreitigkeiten oder unnötige Steuern – verursachen kann, ist das eine überschaubare Investition.

Wie bewahrt man ein Testament richtig auf?

Das Original beim Nachlassgericht oder Notar hinterlegen – nie nur zu Hause aufbewahren, wo es verloren gehen oder unentdeckt bleiben kann.

Ein Testament, das nach dem Tod nicht gefunden wird, existiert rechtlich nicht. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht kostet einmalig 75 Euro und stellt sicher, dass das Testament nach dem Tod automatisch eröffnet wird. Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ZTR) erfolgt automatisch bei notariellen Testamenten.

Häufige Fragen zum Testament

Kann ich mein Testament selbst schreiben oder brauche ich immer einen Notar?

Ein eigenhändiges Testament ist ohne Notar gültig – vorausgesetzt, es ist vollständig handgeschrieben, datiert und unterschrieben. Für komplexe Vermögensverhältnisse empfiehlt sich ein Notar.

Was passiert, wenn mein Testament und die gesetzliche Erbfolge sich widersprechen?

Das Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge – sofern es wirksam und formgültig ist. Pflichtteilsansprüche bleiben jedoch bestehen, auch wenn das Testament sie übergeht.

Verliert ein Testament nach einer Scheidung seine Gültigkeit?

Nach einer rechtskräftigen Scheidung werden Verfügungen zugunsten des Ex-Partners automatisch unwirksam – sofern kein gegenteiliger Wille erkennbar ist. Eine Überprüfung des Testaments ist dennoch dringend zu empfehlen.

Kann ich als unverheirateter Partner meinen Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen?

Ja – das ist per Testament möglich. Allerdings fällt dann Erbschaftssteuer an, weil unverheiratete Partner nur den Freibetrag von 20.000 Euro nutzen können, statt der 500.000 Euro für Ehepartner.

Braucht man einen Erbschein, wenn ein notarielles Testament vorliegt?

In vielen Fällen nicht. Ein notarielles Testament kann gegenüber Banken und Behörden oft direkt als Erbnachweis vorgelegt werden – ein Erbschein ist dann nicht zwingend erforderlich.

Fazit

Ein Testament ist kein Luxus für Reiche und kein Thema für die letzten Lebensjahre. Es ist das Instrument, mit dem man sicherstellt, dass der eigene Wille gilt – und nicht der des Gesetzgebers. Wer Familie hat, ein Haus besitzt, einen Partner liebt oder einfach bestimmen möchte, was nach dem Tod mit dem eigenen Lebenswerk passiert, der braucht ein Testament. Die Frage ist nicht ob – sondern wann. Und die richtige Antwort darauf ist: jetzt.

Peter Mälzer
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