Wem einen Betrugsversuch online melden – das ist keine Frage, die sich nur Technikmuffel stellen. Selbst erfahrene Internetnutzer stehen nach einer verdächtigen Nachricht, einem Fake-Shop oder einem Phishing-Versuch oft ratlos da. Die gute Nachricht: Deutschland verfügt über ein klar strukturiertes Netz an Meldestellen – von der lokalen Polizei über die Bundesnetzagentur bis zum BSI. Entscheidend ist, schnell zu handeln und die richtigen Stellen zu kontaktieren.
Kurz zusammengefasst
- Online-Betrugsversuche lassen sich bei der Polizei, per Onlinewache, beim BKA, der Verbraucherzentrale, der Bundesnetzagentur und dem BSI melden.
- Beweise wie Screenshots, E-Mails und URLs sichern, bevor man meldet.
- Strafanzeige ist auch dann sinnvoll, wenn kein direkter Schaden entstanden ist.
- Phishing, Fake-Shops, Identitätsdiebstahl und Banking-Betrug haben teils unterschiedliche Anlaufstellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sofortmaßnahme: Keine Rücküberweisungen, keine Links öffnen, keine weiteren Daten preisgeben.
- Erste Anlaufstelle: Lokale Polizei oder Onlinewache des jeweiligen Bundeslandes.
- Phishing & Spam-Mails: Zusätzlich an die Bundesnetzagentur und das BSI melden.
- Fake-Shops: Verbraucherzentrale und Bundeskriminalamt informieren.
- Banking-Betrug: Sofort die eigene Bank und danach die Polizei kontaktieren.
Was versteht man unter einem Betrugsversuch online?
Ein Online-Betrugsversuch liegt vor, wenn jemand über digitale Kanäle versucht, durch Täuschung finanziellen oder persönlichen Vorteil zu erlangen – unabhängig davon, ob der Versuch erfolgreich war.
Entscheidend ist das Wort „Versuch“. Rechtlich gesehen beginnt strafbares Verhalten nicht erst mit dem tatsächlichen Schaden. Wer eine Phishing-Mail erhält, die auf eine gefälschte Bankseite führt, ist bereits Ziel eines Betrugsversuchs – auch wenn er nicht darauf hereingefallen ist. Das öffnet die Tür für eine Strafanzeige, auch ohne finanziellen Verlust.
Im deutschen Strafrecht ist Betrug in §263 StGB geregelt. Für den digitalen Bereich kommen je nach Fall auch §263a (Computerbetrug) und §202a (Ausspähen von Daten) in Betracht.
Welche Arten von Online-Betrug gibt es?
Die häufigsten Formen sind Phishing, Fake-Shops, Identitätsdiebstahl, Online-Banking-Betrug, Betrug auf Marktplätzen und Romance Scam.
Die Bandbreite ist groß – und sie wächst. Was früher eine schlecht formulierte E-Mail war, ist heute eine täuschend echte Kopie einer Sparkassen-Website oder ein professionell gestalteter Fake-Shop mit gefälschten Kundenbewertungen. Besonders tückisch: Betrüger nutzen zunehmend Social Engineering, also psychologischen Druck und persönliche Daten, um Vertrauen zu simulieren.
| Betrugsart | Typisches Vorgehen | Primäre Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Phishing | Gefälschte E-Mails / Webseiten zur Dateneingabe | Polizei, BSI, Bundesnetzagentur |
| Fake-Shop | Bezahlung ohne Warenlieferung | Polizei, Verbraucherzentrale |
| Identitätsdiebstahl | Missbrauch persönlicher Daten | Polizei, BSI |
| Online-Banking-Betrug | Manipulation von Überweisungen, TAN-Abgreifen | Bank sofort, dann Polizei |
| Marktplatzbetrug | Keine Lieferung nach Vorkasse | Polizei, Plattformbetreiber |
| SMS/WhatsApp-Betrug | Schocknachrichten, falsche Paketbenachrichtigungen | Bundesnetzagentur, Polizei |
Wem sollte ich einen Online-Betrugsversuch melden?
Die Polizei ist immer die erste Anlaufstelle. Je nach Art des Betrugs kommen zusätzlich BSI, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale oder das BKA in Frage.
Es gibt keine einzelne „Superbehörde“ für Online-Betrug in Deutschland – das ist wichtig zu verstehen. Das System ist dezentral: Strafverfolgung läuft über Landes- und Bundesbehörden, Verbraucherschutz über eigene Strukturen, technische Sicherheit über das BSI. Das klingt komplizierter als es ist. In der Praxis gilt: Bei der Polizei anfangen, dann je nach Fall ergänzend weitere Stellen informieren.
Wie melde ich einen Betrugsversuch bei der Polizei online?
Über die Onlinewache des jeweiligen Bundeslandes können Bürger Anzeigen und Meldungen digital erstatten – ohne persönlich auf die Wache zu müssen.
Fast alle Bundesländer bieten heute eine digitale Meldemöglichkeit. Die Onlinewachen unterscheiden sich leicht in ihrer Benutzeroberfläche, funktionieren aber nach demselben Prinzip: Sachverhalt schildern, Beweise hochladen, Kontaktdaten angeben. Wer keine eigene Onlinewache seines Bundeslandes kennt, findet den Einstieg schnell über die Website der jeweiligen Landespolizei.
Was ist die Onlinewache und wie nutze ich sie?
Die Onlinewache ist das digitale Meldeportal der Landespolizeien – zugänglich rund um die Uhr, ohne Wartezeit, direkt aus dem Browser.
Suchen Sie einfach nach „Onlinewache [Ihr Bundesland]“ – also etwa „Onlinewache Bayern“ oder „Onlinewache NRW“. Dort finden Sie ein Formular, in dem Sie den Vorfall beschreiben, Dateien anhängen (Screenshots, E-Mails) und optional Zeugen benennen können. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ob aus der Meldung eine Ermittlung wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Wann sollte ich das Bundeskriminalamt kontaktieren?
Das BKA ist für organisierte, international agierende Cyberkriminalität zuständig – nicht für Einzelmeldungen von Bürgern als erste Instanz.
Das Bundeskriminalamt (BKA) ermittelt bei schwerwiegenden Fällen, die über Ländergrenzen hinausgehen: große Betrugsnetzwerke, koordinierte Phishing-Kampagnen, internationale Geldwäsche. Als Privatperson erstatten Sie Anzeige bei der lokalen Polizei oder per Onlinewache – diese leitet den Fall bei Bedarf an das BKA weiter. Über die BKA-Website gibt es dennoch eine Meldestelle für bestimmte Delikte wie Kinderpornografie oder Terrorfinanzierung.
Welche Rolle spielt die Verbraucherzentrale bei Online-Betrug?
Die Verbraucherzentrale berät, informiert und warnt – sie ist keine Strafverfolgungsbehörde, aber eine wichtige erste Anlaufstelle für Beratung und Abmahnungen gegen unseriöse Anbieter.
Wer bei einem Fake-Shop Geld verloren hat, bekommt bei der Verbraucherzentrale konkrete Hilfe: Musterschreiben, rechtliche Einschätzungen und Informationen zu Rückbuchungsoptionen. Zudem sammelt die Verbraucherzentrale Meldungen, um Warnlisten zu pflegen und im Wiederholungsfall rechtliche Schritte gegen Anbieter einzuleiten. Die Beratung ist kostengünstig oder kostenlos – je nach Bundesland und Beratungsform.
Was macht die Bundesnetzagentur bei Betrugsversuchen?
Die Bundesnetzagentur ist zuständig für betrügerische Rufnummern, unerwünschte Werbeanrufe und SMS-Spam – sie kann Nummern sperren lassen.
Wenn Sie eine verdächtige SMS, einen betrügerischen Anruf oder eine Spam-Nachricht erhalten, können Sie diese direkt unter www.bundesnetzagentur.de melden. Die Behörde kann Rufnummern stilllegen und Bußgelder gegen Anbieter verhängen. Das ist kein strafrechtliches Verfahren – aber es verhindert, dass dieselbe Nummer weiter Schaden anrichtet.
Wann ist das BSI die richtige Anlaufstelle?
Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist zuständig, wenn es um technische Sicherheitslücken, Phishing-Seiten oder kompromittierte IT-Systeme geht.
Das BSI betreibt unter www.bsi.bund.de eine umfangreiche Informationsplattform und nimmt Meldungen über Phishing-Seiten und Sicherheitsvorfälle entgegen. Besonders wenn Sie vermuten, dass Ihre E-Mail-Adresse oder Zugangsdaten gestohlen wurden, lohnt sich der Blick auf den BSI-Checker „Have I Been Pwned“ – oder die direkte Kontaktaufnahme bei gravierenden IT-Sicherheitsvorfällen.
Phishing-Mails können an mehreren Stellen gleichzeitig gemeldet werden: a) Weiterleiten an [email protected] oder äquivalente Adressen anderer Bundesländer. b) Meldung der gefälschten Website an Google Safe Browsing (safebrowsing.google.com/safebrowsing/report_phish). c) Strafanzeige bei der lokalen Polizei oder Onlinewache. Alle drei Schritte dauern zusammen keine 20 Minuten – und jeder einzelne hilft, andere zu schützen.
Wie erstatte ich Strafanzeige wegen Online-Betrugs?
Strafanzeige erstatten Sie entweder persönlich auf der Polizeiwache, schriftlich per Brief an die Staatsanwaltschaft oder digital über die Onlinewache Ihres Bundeslandes.
Der einfachste Weg für die meisten ist die Onlinewache. Wer einen komplexen Fall hat oder Wert auf persönlichen Kontakt legt, geht direkt zur nächsten Polizeidienststelle. Wichtig: Die Anzeige muss keine fertigen juristischen Formulierungen enthalten. Es reicht eine klare Schilderung des Sachverhalts – die Ermittler stellen die rechtliche Einordnung fest.
Was muss ich bei einer Anzeige alles angeben?
Angaben zur eigenen Person, eine möglichst genaue Sachverhaltsschilderung, bekannte Daten zum Täter (URLs, Mailadressen, Namen) und alle verfügbaren Belege.
Folgende Informationen helfen der Polizei besonders:
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- URL der betrügerischen Website oder Absender-E-Mail-Adresse
- Kontonummer oder IBAN, falls Überweisungen stattgefunden haben
- Screenshots, E-Mail-Header, Chat-Verläufe
- Angaben zum entstandenen oder versuchten Schaden
Welche Beweise sollte ich für die Meldung sichern?
Screenshots, vollständige E-Mails inklusive Header, URLs, Transaktionsbelege und Chat-Verläufe – am besten sofort und unverändert gespeichert.
Das ist der Schritt, den viele unterschätzen. Betrügerische Websites verschwinden oft innerhalb von Stunden. Wer wartet, verliert Beweise. Sichern Sie deshalb alles sofort: Screenshots der Website, die vollständige E-Mail (nicht nur den Anzeigetext, sondern auch die technischen Header), und falls Geld überwiesen wurde, den Transaktionsbeleg Ihrer Bank.
Wie sichere ich Screenshots und E-Mails richtig?
Screenshots mit Zeitstempel speichern, E-Mails als .eml-Datei exportieren – nicht nur als Bild, da technische Header wichtige Ermittlungsdaten enthalten.
In Outlook oder Thunderbird lassen sich E-Mails direkt als .eml exportieren. Das bewahrt den vollständigen Header mit IP-Adressen und Serverpfaden – Informationen, die für die Polizei wertvoller sind als ein simpler Screenshot. Websites lassen sich mit dem Tool „Wayback Machine Availability API“ oder einem Webarchiv-Service zeitgestempelt dokumentieren.
Was passiert nach meiner Meldung bei der Polizei?
Die Polizei leitet Ihre Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter, die entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Ehrlichkeit ist hier wichtig: Nicht jede Anzeige führt zu einer Strafverfolgung. Gerade bei international agierenden Betrügern stoßen Behörden schnell an rechtliche und praktische Grenzen. Dennoch sind Meldungen wertvoll – sie werden in Statistiken erfasst, ermöglichen Mustererkennung und können bei Serientätern zum entscheidenden Puzzlestück werden.
Kann ich einen Betrugsversuch anonym melden?
Ja, über das Hinweisgebersystem der Polizei oder Plattformen wie „Hinweisportal“ des BKA ist eine anonyme Meldung möglich – eine Strafanzeige erfordert jedoch persönliche Angaben.
Wer anonym bleiben möchte, kann Hinweise über spezielle Meldeportale einreichen. Eine vollwertige Strafanzeige – mit Aussicht auf Ermittlung und mögliche Schadensersatzansprüche – setzt eine Identifikation voraus. Anonyme Hinweise sind dennoch wertvoll, wenn man etwa Zeuge eines Betrugs an Dritten wird.
Muss ich einen Betrugsversuch melden, auch wenn kein Schaden entstanden ist?
Eine gesetzliche Pflicht besteht in der Regel nicht – aber es ist sinnvoll, denn Meldungen helfen, Täter zu identifizieren und andere zu warnen.
Dieser Punkt wird oft unterschätzt. Wer eine Phishing-Mail erhält, auf die er nicht hereingefallen ist, denkt häufig: „Passt schon, nichts passiert.“ Aber: Dieselbe Kampagne trifft vielleicht Tausende andere – und jede Meldung schärft das Lagebild der Behörden. Der Aufwand ist gering, der potenzielle Nutzen groß.
Was tue ich bei Phishing-Versuchen per E-Mail?
E-Mail nicht öffnen oder Links nicht klicken, Screenshot erstellen, an Behörden weiterleiten, in manchen Fällen auch an den echten Anbieter melden, dessen Name missbraucht wird.
Viele Unternehmen – Banken, PayPal, Amazon – betreiben eigene Phishing-Meldeadressen (z.B. [email protected]). Eine Meldung dort hilft dem Unternehmen, die gefälschte Domain abschalten zu lassen. Parallel lohnt die Meldung an das BSI und die Verbraucherzentrale.
Wo melde ich betrügerische Webseiten und Fake-Shops?
Fake-Shops lassen sich bei der Verbraucherzentrale, der Polizei, Google Safe Browsing und – je nach Hosting-Land – beim zuständigen Abuse-Kontakt des Webhosters melden.
Ein praktischer Trick: Die WHOIS-Abfrage der Domain zeigt oft den Registrar und dessen Abuse-Kontakt. Ein kurze E-Mail an [email protected] kann dazu führen, dass eine betrügerische Domain schnell deaktiviert wird – manchmal schneller als jedes behördliche Verfahren.
Was mache ich bei Betrug über soziale Medien?
Profil auf der Plattform melden, Beweise sichern, Strafanzeige bei der Polizei erstatten und die Plattform direkt über ihr Meldesystem informieren.
Facebook, Instagram und Co. haben eigene Meldewege für Betrug und gefälschte Profile. Diese führen nicht immer schnell zu Ergebnissen – aber sie sind wichtig, damit die Plattform das Profil sperren kann. Parallel gehört eine Anzeige bei der Polizei, insbesondere wenn Geld geflossen ist.
Wie reagiere ich auf betrügerische SMS oder WhatsApp-Nachrichten?
Nicht auf Links klicken, Absender blockieren, Nachricht als Screenshot sichern und bei der Bundesnetzagentur sowie der Polizei melden.
Besonders häufig: Paket-SMS mit gefälschten DHL- oder DPD-Links, die auf Phishing-Seiten führen. Oder die bekannte „Mama, ich habe eine neue Nummer“-Masche über WhatsApp. Einfachste Gegenmaßnahme: Im Zweifel direkt anrufen, niemals überweisen ohne Rückbestätigung.
Was tue ich bei Online-Banking-Betrug sofort?
Sofort die Bank anrufen und das Konto sperren lassen – unter der Sperrhotline 116 116 (gilt für viele Banken in Deutschland). Danach Anzeige erstatten.
Zeit ist hier der entscheidende Faktor. Überweisungen lassen sich manchmal noch stoppen, wenn die Bank schnell reagiert. Danach: Strafanzeige, Screenshot des Kontoauszugs, Kontakt mit der Bank wegen möglicher Rückbuchung (Chargeback). Wer das Konto nicht selbst gesperrt hat und trotzdem Geld verloren hat, kann unter Umständen die Bank in Haftung nehmen – das ist aber ein Thema für einen Anwalt.
Wen kontaktiere ich bei Kreditkartenbetrug online?
Sofort den Kreditkartenanbieter kontaktieren und die Karte sperren lassen – danach Anzeige bei der Polizei und Chargeback-Antrag beim Anbieter stellen.
Kreditkartenbetrug bietet oft die beste Chance auf Rückerstattung, da Visa, Mastercard und Co. klare Chargeback-Regelungen haben. Wichtig: Das Verfahren hat Fristen – je nach Anbieter zwischen 60 und 120 Tagen ab dem Datum der betrügerischen Transaktion.
Wie melde ich Identitätsdiebstahl im Internet?
Strafanzeige bei der Polizei erstatten, betroffene Konten sichern oder schließen, Schufa informieren und alle Passwörter sofort ändern.
Identitätsdiebstahl ist besonders unangenehm, weil die Folgen schleichend auftreten: plötzlich offene Rechnungen auf den eigenen Namen, gesperrte Konten oder Inkasso-Briefe. Das BSI bietet unter www.bsi.bund.de konkrete Checklisten für Betroffene. Und: Eine Selbstauskunft bei der Schufa hilft, den Schaden zu dokumentieren.
Was ist bei Betrug auf Online-Marktplätzen zu tun?
Plattform informieren, Zahlungsanbieter kontaktieren, Strafanzeige erstatten – und möglichst alle Kommunikation mit dem Betrüger sichern.
Auf eBay Kleinanzeigen oder Amazon Marketplace läuft vieles über externe Zahlwege – genau das nutzen Betrüger aus. Wer über die Plattform selbst bezahlt hat, hat bessere Chancen auf Rückerstattung. Wer per Überweisung oder PayPal „Freunde & Familie“ gezahlt hat, hat rechtlich schlechtere Karten. Eine Lektion, die viele leider erst nachher lernen.
Welche Fristen gibt es für die Meldung von Online-Betrug?
Strafrechtlich gilt in Deutschland in der Regel eine Verjährungsfrist von 5 Jahren für Betrug – je früher die Anzeige, desto besser für die Ermittlungen.
Für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§195 BGB), beginnend am Ende des Jahres, in dem der Schaden bekannt wurde. Bei Chargeback-Anträgen über Kreditkarten gelten kürzere Fristen – oft 60 bis 120 Tage. Warten ist hier selten eine gute Strategie.
Kann ich Schadensersatz nach einem Betrugsversuch fordern?
Ja – entweder zivilrechtlich gegen den Täter (wenn identifiziert) oder über Chargeback-Verfahren bei Kreditkarte und PayPal. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einschätzen.
Realistisch betrachtet: Wenn der Täter im Ausland sitzt und anonym agiert, sind zivilrechtliche Ansprüche schwer durchzusetzen. Einfacher und oft erfolgreicher ist der Weg über den Zahlungsdienstleister – besonders bei Kreditkarte. PayPal bietet einen Käuferschutz, der aber bei Überweisungen an „private“ Konten meist nicht greift.
Wie schütze ich mich präventiv vor Online-Betrug?
Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, sichere Passwörter nutzen, Links in E-Mails nicht blind klicken und bei unbekannten Shops die Trustpilot-Bewertungen und das Impressum prüfen.
Prävention klingt banal, ist aber messbar wirksam. Laut BSI sind über 80 % der erfolgreichen Cyberangriffe auf Privatpersonen auf vermeidbare Verhaltensweisen zurückzuführen – schwache Passwörter, fehlende Updates, sorgloser Umgang mit E-Mail-Links. Ein Passwort-Manager und regelmäßige Software-Updates sind keine Luxus-Maßnahmen, sondern Basisschutz.
Welche technischen Maßnahmen helfen gegen Betrugsversuche?
Zwei-Faktor-Authentifizierung, aktueller Virenschutz, Browser-Erweiterungen gegen Phishing (z.B. uBlock Origin) und regelmäßige Passwort-Überprüfung via HaveIBeenPwned.
Besonders unterschätzt: E-Mail-Filter. Wer seinen Spam-Filter richtig konfiguriert und bekannte Phishing-Domains blockiert, reduziert das Risiko erheblich. Für Unternehmen empfiehlt das BSI zusätzlich DMARC- und DKIM-Konfigurationen – für Privatpersonen ist ein guter Passwort-Manager oft die wichtigste Einzelmaßnahme.
Was sind typische Warnsignale für Online-Betrug?
Unrealistisch günstige Angebote, Zahlungsforderungen per Vorkasse oder Kryptowährung, Druck durch künstliche Dringlichkeit und fehlerhafte Webseiten-Impressen sind klassische Warnsignale.
Ein konkretes Beispiel: Ein „Shop“ verkauft Marken-Sneakers für 29 Euro. Das Impressum führt ins Leere oder in ein anderes Land. Die Zahlungsmethode: nur Vorkasse-Überweisung. Das sind drei rote Flaggen gleichzeitig. Der FakeShopFinder der Verbraucherzentrale (www.fakeshopfinder.de) hilft dabei, verdächtige Seiten schnell zu überprüfen.
- Zu gute Angebote – Preise weit unter Marktüblichkeit
- Fehlende oder falsche Impressum-Angaben
- Nur Vorkasse oder Kryptowährung als Zahlungsmittel
- Dringlichkeitsdruck: „Nur noch 2 Stück verfügbar!“
- Schlechtes Deutsch oder generische Produktbeschreibungen
Wo finde ich Hilfe und Beratung nach einem Betrugsversuch?
Verbraucherzentrale, Opferberatungsstellen der Länder, Weißer Ring und der BSI-Bürger-CERT bieten konkrete Beratung – teils kostenlos.
Der Weiße Ring ist eine oft übersehene Anlaufstelle: Die Organisation unterstützt Opfer von Straftaten – auch Cyberkriminalität – mit Beratung und praktischer Hilfe. Das BSI betreibt unter www.bsi.bund.de/buerger einen gut aufgebauten Ratgeberbereich. Und die Verbraucherzentrale bietet in vielen Bundesländern auch telefonische Erstberatung an.
Kann ich einen Online-Betrug melden, ohne selbst Opfer zu sein?
Ja. Wer Zeuge eines Betrugs wird oder eine betrügerische Webseite entdeckt, kann diese anonym oder unter eigenem Namen bei der Polizei oder der Bundesnetzagentur melden. Eine eigene Betroffenheit ist nicht erforderlich.
Welche Onlinewache ist für mich zuständig?
Zuständig ist die Onlinewache des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – unabhängig davon, wo der Betrug stattgefunden hat. Einfach nach „Onlinewache [Bundesland]“ suchen.
Was tue ich, wenn ich bereits Geld überwiesen habe?
Sofort die Bank kontaktieren und eine Rückbuchung veranlassen – je schneller, desto besser. Parallel Strafanzeige erstatten. Bei Kreditkartenzahlungen Chargeback-Antrag stellen. Bei PayPal den Käuferschutz aktivieren, sofern er greift.
Ist eine Meldung beim BSI dasselbe wie eine Strafanzeige?
Nein. Das BSI ist keine Strafverfolgungsbehörde. Eine Meldung dort dient der technischen Dokumentation und Warnung. Eine Strafanzeige erstatten Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Wie lange dauert es, bis nach einer Anzeige etwas passiert?
Das variiert stark. Einfache Fälle können innerhalb von Wochen bearbeitet werden, komplexe internationale Verfahren dauern oft Monate oder Jahre. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie meist innerhalb weniger Tage.
Fazit
Online-Betrug ist keine Randerscheinung mehr – er betrifft Millionen Menschen in Deutschland jährlich. Wer schnell handelt, Beweise sichert und die richtigen Stellen informiert, erhöht die Chance auf Schadensbegrenzung erheblich. Die erste Adresse ist immer die Polizei – alles andere folgt je nach Betrugsart. Prävention bleibt dabei das schärfste Instrument: Wer Warnsignale kennt, fällt seltener darauf herein.
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