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Pflegegrad berechnen: Punkte, Kriterien & Antrag 2026

Die Pflegegrad-Berechnung in Deutschland basiert seit 2017 auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), einem standardisierten Verfahren, das Selbstständigkeit statt Zeitaufwand in den Mittelpunkt stellt. Wer wissen möchte, wie sich der Pflegegrad berechnet, muss sechs Begutachtungsmodule verstehen, die unterschiedlich gewichtet in eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 einfließen – aus dieser ergibt sich dann der Pflegegrad 1 bis 5.

Kurz zusammengefasst

Der Pflegegrad wird durch ein Gutachten des MDK oder Medicproof ermittelt. Grundlage ist das NBA mit sechs Modulen. Die gewichteten Punkte ergeben eine Gesamtzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad – und desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegeberater nach § 7a SGB XI. Bei konkretem Pflegebedarf empfehlen wir, frühzeitig Kontakt zur Pflegekasse aufzunehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung ergeben die Gesamtpunktzahl (0–100)
  • Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit 40 % die höchste Gewichtung
  • Module 2 und 3 werden kombiniert bewertet – das bessere Ergebnis zählt
  • Ab 12,5 Punkten: Pflegegrad 1 – ab 90 Punkten: Pflegegrad 5
  • Begutachtung durch MDK (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte)
  • Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich
MR
Miriam Roth – Pflegeberaterin und freie Fachautorin
Pflegeberatung & Sozialrecht

„Die häufigste Falle bei der Begutachtung: Angehörige schildern den guten Tag. Was zählt, ist der realistische Alltag – mit schlechten Tagen, mit Vergessen, mit Angst. Wer das verschweigt, riskiert einen zu niedrigen Pflegegrad.“

Miriam Roth arbeitet seit über zwölf Jahren in der ambulanten Pflegeberatung und begleitet Familien durch das Begutachtungsverfahren. Sie kennt die typischen Fehler – und wie man sie vermeidet.

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Der Pflegegrad ergibt sich aus der gewichteten Gesamtpunktzahl von sechs NBA-Modulen. Die Punkte werden auf 0–100 normiert und einem Pflegegrad (1–5) zugeordnet.

Ein Gutachter des MDK oder Medicproof besucht die pflegebedürftige Person zu Hause – oder im Pflegeheim – und bewertet anhand des NBA-Verfahrens die verbliebene Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Jedes Modul erhält eine Rohpunktzahl, die in eine gewichtete Punktzahl umgerechnet wird. Die Summe dieser gewichteten Punkte ergibt den Gesamtwert, der den Pflegegrad bestimmt.

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Wichtig zu verstehen: Es geht nicht darum, wie viel Zeit ein Mensch für Pflege benötigt. Das alte System wurde 2017 genau deshalb abgelöst, weil es psychische Erkrankungen und Demenz systematisch unterbewertet hat. Das NBA misst Selbstständigkeit – und das ist ein wesentlicher Unterschied.

Was ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA)?

Das NBA ist das seit Januar 2017 geltende standardisierte Begutachtungsverfahren nach SGB XI, das Selbstständigkeit in sechs Modulen bewertet.

Das NBA löste das alte Begutachtungsverfahren ab, das Pflege in Minuten maß. Stattdessen steht nun die Frage im Mittelpunkt: Was kann ein Mensch noch selbstständig tun – und was nicht mehr? Die Begutachtungsrichtlinien (BRi) legen dabei genau fest, wie jedes Kriterium zu bewerten ist. Das schafft zumindest theoretisch eine bundesweite Vergleichbarkeit.

Welche sechs Module fließen in die Pflegegrad-Berechnung ein?

Die sechs NBA-Module sind: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheitsspezifische Anforderungen und Alltagsgestaltung.

Modul 1 – Mobilität

Bewertet werden fünf Kriterien: Positionswechsel im Bett, stabiles Sitzen, Aufstehen aus dem Sitzen, Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs und Treppensteigen. Jedes Kriterium wird mit 0 (selbstständig) bis 3 (unselbstständig) bewertet. Die maximale Rohpunktzahl beträgt 15, in der Berechnung fließt Modul 1 mit 10 % Gewichtung ein.

Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Hier prüft der Gutachter, ob die Person Personen aus dem näheren Umfeld erkennt, örtlich und zeitlich orientiert ist, sich an zurückliegende Ereignisse erinnert, Alltagsentscheidungen treffen kann und Risiken einschätzt. Typische Fragen betreffen Datum, Wohnort oder einfache Alltagssituationen. Die Bewertungsskala reicht von 0 bis 3 pro Kriterium.

Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Dieses Modul erfasst Verhaltensauffälligkeiten wie motorische Unruhe, Aggressivität, ängstliches Verhalten, Wahnvorstellungen oder Schlafstörungen. Jedes Verhalten wird danach bewertet, wie häufig es auftritt: nie (0), selten (1), häufig (2) oder täglich (3). Die Bewertung von Modul 2 und Modul 3 erfolgt kombiniert – in die Gesamtrechnung fließt nur der höhere der beiden gewichteten Werte ein.

Expert Insight

Die Verknüpfung von Modul 2 und 3 ist oft missverstandener. Wer ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten zeigt, aber kognitiv noch relativ fit ist, profitiert davon, dass das höhere Ergebnis zählt. In der Praxis sind es häufig Menschen mit beginnender Demenz, bei denen Modul 3 den Ausschlag gibt.

Modul 4 – Selbstversorgung

Mit 40 % Gewichtung ist dies das bedeutendste Modul. Bewertet wird die Selbstständigkeit bei Körperpflege, Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Toilettenbenutzung, Ernährung und An- sowie Auskleiden. Wer hier viele Punkte angehäuft, trägt das meiste zur Gesamtpunktzahl bei. Kein anderes Modul hat annähernd dieselbe Relevanz für das Endergebnis.

Modul 5 – Umgang mit krankheitsspezifischen Anforderungen

Hier fließen medizinische und therapeutische Maßnahmen ein, die regelmäßig notwendig sind: Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel, Absaugen, Einreibungen, Blutzuckermessungen oder Katheterversorgung. Auch die Arztbesuche und deren Häufigkeit spielen eine Rolle. Modul 5 hat eine Gewichtung von 20 %.

Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Das letzte Modul prüft, ob jemand seinen Tagesablauf eigenständig gestalten, soziale Kontakte pflegen und an Aktivitäten teilnehmen kann. Es fließt mit 15 % in die Gesamtpunktzahl ein – weniger als Selbstversorgung, aber keineswegs zu vernachlässigen.

Wie werden die Module gewichtet und verrechnet?

Jedes Modul hat eine festgelegte Prozentzahl, die seinen Einfluss auf die Gesamtpunktzahl bestimmt. Die gewichteten Einzelergebnisse werden addiert.

Die Rohpunkte jedes Moduls werden zunächst intern normiert und dann mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert. Die Summe aller gewichteten Werte ergibt die Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100.

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1. Pflegegrad 5 wird ab 90 Punkten vergeben. Dazwischen liegen vier Stufen mit klaren Schwellenwerten.
Pflegegrad Gesamtpunktzahl Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 90 bis 100 Schwerste Beeintr. mit besonderem Versorgungsbedarf

Der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2 ist dabei praktisch besonders relevant: Pflegegrad 1 berechtigt nur zu eingeschränkten Leistungen – kein Pflegegeld, kein Sachleistungsanspruch in voller Höhe. Erst ab Pflegegrad 2 öffnet sich das volle Leistungsspektrum der Pflegekasse. Viele Familien unterschätzen, wie bedeutsam dieser Übergang ist.

Wer führt die Begutachtung durch und wie läuft sie ab?

Gesetzlich Versicherte werden vom MDK begutachtet, privat Versicherte von Medicproof. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause.

Der Termin wird schriftlich angekündigt. Der Gutachter führt ein strukturiertes Gespräch, beobachtet die Wohnsituation und bewertet die Selbstständigkeit anhand der NBA-Kriterien. Eine typische Begutachtung dauert zwischen 45 und 90 Minuten – je nach Komplexität des Falls auch länger. Angehörige dürfen anwesend sein und sollten es möglichst auch sein.

Expert Insight: Was viele nicht wissen

Gutachter sind angehalten, die Situation an einem durchschnittlichen Tag zu beurteilen – nicht den besten Tag. Wenn jemand wegen Nervosität während des Termins deutlich besser funktioniert als im Alltag, kann das zu einer Unterschätzung führen. Angehörige sollten ergänzend schildern, wie der Alltag wirklich aussieht.

Wie sollte man sich auf die Begutachtung vorbereiten?

Pflegetagebuch führen, alle Unterlagen bereitlegen und die reale Alltagssituation – inklusive schlechter Tage – klar kommunizieren.

Ein Pflegetagebuch ist keine bürokratische Pflicht, sondern ein echtes Hilfsmittel. Wer über zwei bis vier Wochen hinweg dokumentiert, welche Tätigkeiten die pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigt, hat beim Gutachtergespräch handfeste Argumente. Gedächtnisprobleme, nächtliche Unruhe, vergessene Mahlzeiten – all das gehört hinein.

Folgende Unterlagen sollten beim Termin vorliegen:

  • a) Medikamentenliste und aktueller Medikationsplan
  • b) Arztbriefe, Entlassungsberichte, Diagnosen
  • c) Das ausgefüllte Pflegetagebuch
  • d) Liste vorhandener Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett etc.)
  • e) Informationen zu bisherigen Pflegeleistungen oder ambulanten Diensten

Ein häufiger Fehler: Angehörige spielen die Situation herunter, weil sie nicht jammern möchten oder den Gutachter nicht belasten wollen. Das Gegenteil ist sinnvoll. Es geht nicht um Klagen – es geht um eine realistische Darstellung.

Wie wird Selbstständigkeit bei der Berechnung bewertet?

Die Bewertungsskala reicht von „selbstständig“ (0 Punkte) bis „unselbstständig“ (3 Punkte). Hilfsmittel werden dabei berücksichtigt.

Die vier Stufen lauten:

  • a) Selbstständig (0): Die Person führt die Aktivität ohne personelle Hilfe aus – auch wenn sie ein Hilfsmittel nutzt.
  • b) Überwiegend selbstständig (1): Geringe Unterstützung nötig, die Person übernimmt den Hauptteil selbst.
  • c) Überwiegend unselbstständig (2): Der überwiegende Teil der Aktivität muss von anderen übernommen werden.
  • d) Unselbstständig (3): Vollständige Übernahme durch andere Person notwendig.

Hilfsmittel wie Rollator oder Duschstuhl gelten als Kompensation und reduzieren die Punktzahl. Das bedeutet: Wer mit einem Rollator noch sicher läuft, gilt für dieses Kriterium als selbstständig. Gleichzeitig fließen nur tatsächliche – keine rein potenziellen – Beeinträchtigungen ein. Es kommt also auf den realen Alltag an, nicht auf hypothetische Szenarien.

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Demenzerkrankungen haben dabei eine besondere Dynamik: Da sie vor allem die Module 2 und 3 belasten, profitieren Betroffene direkt vom kombinierten Bewertungsmodell des NBA. Vor 2017 wurden Menschen mit Demenz im alten System häufig systematisch unterbewertet.

Was passiert nach der Begutachtung – und was tun bei einem zu niedrigen Pflegegrad?

Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen. Das Gutachten kann eingesehen werden. Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich.

Nach dem Gutachtertermin erstellt der MDK oder Medicproof einen Bericht, der an die Pflegekasse übermittelt wird. Die Pflegekasse erlässt dann den Bescheid. Wer das Gutachten lesen möchte, kann dies auf Antrag tun – das empfiehlt sich, bevor man Widerspruch einlegt.

Erscheint der zugewiesene Pflegegrad zu niedrig, gilt:

  • a) Widerspruch einlegen: Schriftlich, innerhalb eines Monats nach Bescheiddatum. Keine Begründungspflicht im ersten Schritt, aber hilfreich.
  • b) Neubegutachtung beantragen: Jederzeit möglich, wenn sich der Gesundheitszustand nachweislich verschlechtert hat.
  • c) Höherstufung beantragen: Formloser Antrag bei der Pflegekasse, wenn neue Diagnosen oder ein erhöhter Pflegebedarf vorliegen.

Wichtig: Der Pflegegrad kann sich theoretisch auch verschlechtern – also herabgestuft werden. Das passiert zum Beispiel nach einer erfolgreichen Reha oder wenn sich der Zustand objektiv verbessert. In der Praxis ist das jedoch selten und tritt fast ausschließlich bei erneuter Begutachtung auf.

Sonderfall: Kinder

Bei Kindern unter 18 Monaten werden alle Kriterien des NBA angewendet, der ermittelte Pflegegrad wird jedoch automatisch um eine Stufe angehoben – da Kleinkinder in jedem Fall intensive Unterstützung benötigen. Ab dem 18. Lebensmonat gelten altersgerechte Vergleichswerte, damit nur der Pflegebedarf bewertet wird, der über das normale Entwicklungsmaß hinausgeht.

Pflegebedürftigkeit im Ausland

Wer als Mitglied einer deutschen Pflegekasse ins EU-Ausland zieht, behält grundsätzlich Anspruch auf Pflegeleistungen – allerdings mit Einschränkungen. Sachleistungen werden meist nicht erbracht, Pflegegeld ist aber in vielen Fällen weiter zahlbar. Außerhalb der EU ist die Rechtslage komplexer und von bilateralen Abkommen abhängig.

Häufige Fragen zur Pflegegrad-Berechnung

Kann ich den Pflegegrad selbst vorab berechnen?

Eine Vorab-Einschätzung ist mit Online-Selbsttests möglich, zum Beispiel über den Selbstauskunftsbogen der Pflegekassen. Das Ergebnis ersetzt keine offizielle Begutachtung, gibt aber eine realistische Orientierung.

Was passiert, wenn der Gutachter nicht zur Wohnung kommt?

In Ausnahmefällen – etwa bei akutem Krankenhausaufenthalt – kann die Begutachtung telefonisch oder per Aktenlage erfolgen. Das ist jedoch die Ausnahme; ein Hausbesuch bleibt der Regelfall.

Wie lange ist ein zuerkannter Pflegegrad gültig?

Es gibt keine feste Befristung. Der Pflegegrad gilt dauerhaft, bis eine Neubegutachtung beantragt wird oder die Pflegekasse von Amts wegen eine Überprüfung veranlasst.

Ändert sich die Pflegegrad-Berechnung 2026?

Konkrete Änderungen am NBA-Bewertungssystem sind für 2026 bisher nicht beschlossen. Die Pflegereform-Diskussionen betreffen eher Leistungsbeträge und Finanzierungsmodelle, nicht das Begutachtungsverfahren selbst.

Werden auch psychische Erkrankungen ohne Demenz bewertet?

Ja. Depressionen, Angststörungen oder psychotische Erkrankungen fließen vor allem über Modul 3 in die Berechnung ein. Entscheidend ist, wie stark sie den Alltag beeinträchtigen – nicht die Diagnose allein.

Fazit

Die Pflegegrad-Berechnung folgt klaren Regeln – aber sie ist kein automatischer Prozess, der sich selbst reguliert. Wer gut vorbereitet in die Begutachtung geht, den Alltag realistisch schildert und das Pflegetagebuch konsequent geführt hat, erhöht die Chance auf einen zutreffenden Pflegegrad erheblich. Das NBA ist ein faires System, wenn man versteht, wie es funktioniert. Und wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, hat das Recht auf Widerspruch – ein Recht, das öfter genutzt werden sollte, als es tatsächlich genutzt wird.

Peter Mälzer
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