Die Probezeit im Arbeitsvertrag ist kein formales Beiwerk – sie ist eine rechtlich klar definierte Phase, in der besondere Kündigungsregeln gelten und beide Seiten mit kürzeren Fristen auseinandergehen können. Für Arbeitnehmer ist die zentrale Frage oft nicht nur wann genau diese Phase endet, sondern was dieser Zeitpunkt konkret bedeutet: für den Kündigungsschutz, für die Kündigungsfrist und für das Arbeitsverhältnis insgesamt.
Kurz zusammengefasst
- Die Probezeit endet in Deutschland regulär nach maximal 6 Monaten – sofern vertraglich vereinbart.
- Gesetzlich ist keine Mindest-Probezeit vorgeschrieben; die 6 Monate sind ein Maximum für die verkürzte Kündigungsfrist nach §622 BGB.
- Die Probezeit beginnt mit dem ersten Arbeitstag, nicht mit der Vertragsunterzeichnung.
- Krankheit verlängert die Probezeit in der Regel nicht automatisch.
- Nach Ablauf der Probezeit greift das Kündigungsschutzgesetz – aber erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten.
Dieser Artikel bietet allgemeine rechtliche Informationen auf Basis des deutschen Arbeitsrechts. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Probezeit endet automatisch – keine schriftliche Bestätigung nötig
- Kündigungsfrist in der Probezeit: 2 Wochen (§622 Abs. 3 BGB)
- Verlängerung nur durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung möglich
- Befristete Verträge: Probezeit muss verhältnismäßig zur Vertragsdauer sein
- Auszubildende: Probezeit zwischen 1 und 4 Monaten (§20 BBiG)
- Nach 6 Monaten im Betrieb greift der allgemeine Kündigungsschutz
1. Wann endet die Probezeit im Arbeitsvertrag regulär?
Wer zum ersten Mal einen neuen Job antritt, stellt oft erst Wochen später fest, dass er das genaue Datum seines Probezeitendes gar nicht kennt. Das ist verständlich, aber riskant. Denn: Die Probezeit endet nicht durch eine aktive Handlung, sondern durch bloßen Zeitablauf. Wenn im Vertrag „3 Monate Probezeit ab Arbeitsbeginn“ steht und der erste Arbeitstag der 1. März war, endet die Probezeit mit Ablauf des 31. Mai.
Wichtig ist dabei: Der letzte Tag der Probezeit zählt noch zur Probezeit. Eine Kündigung, die an diesem Tag zugeht, gilt noch als Probezeitkündigung – mit der entsprechend kürzeren Frist.
2. Was ist die gesetzliche Dauer der Probezeit in Deutschland?
§622 BGB regelt nicht, wie lange eine Probezeit dauern muss – er regelt, wie lange die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Dieser Zeitraum beträgt maximal 6 Monate. Wird im Vertrag eine Probezeit von 8 Monaten vereinbart, ändert das nichts daran: Die kürzere Kündigungsfrist gilt trotzdem nur in den ersten 6 Monaten.
Ein häufiges Missverständnis: Viele Arbeitnehmer glauben, eine längere vertraglich vereinbarte Probezeit verlängere automatisch den Zeitraum mit niedrigerem Schutz. Das stimmt nicht. Nach 6 Monaten gelten die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen – unabhängig davon, was im Vertrag steht.
3. Wie berechne ich das Ende meiner Probezeit korrekt?
Die Berechnung folgt §187 ff. BGB. Beginnt die Probezeit am 15. Januar, endet eine 6-monatige Probezeit am 14. Juli – nicht am 15. Juli. Der Beginn des Zeitraums wird nicht mitgezählt. Fällt das Ende auf einen Sonntag oder Feiertag, endet die Probezeit trotzdem an diesem Tag. Eine automatische Verschiebung auf den nächsten Werktag findet nicht statt.
4. Beginnt die Probezeit am ersten Arbeitstag oder am Tag der Vertragsunterzeichnung?
Ein Vertrag kann im Januar unterschrieben werden, der Arbeitsbeginn ist aber erst im März. In diesem Fall beginnt die Probezeit im März. Wer seinen Vertrag sorgfältig liest, findet dort in der Regel eine Formulierung wie „Die Probezeit beginnt mit Aufnahme der Tätigkeit“ – was genau das bestätigt.
5. Zählen Urlaubstage und Feiertage zur Probezeit?
Das ist ein Punkt, der in der Praxis immer wieder für Verwirrung sorgt. Wer in den ersten Wochen Urlaub nimmt oder an Feiertagen nicht arbeitet, verlängert seine Probezeit dadurch nicht. Die 6-Monatsfrist ist eine Kalenderfrist – sie läuft durch.
6 & 7. Verlängert sich die Probezeit bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit?
Viele Arbeitgeber glauben oder behaupten, dass längere Krankheitsphasen die Probezeit verlängern. Das ist falsch, soweit keine entsprechende Klausel im Vertrag steht. Die Probezeit endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums – auch wenn der Arbeitnehmer zwei Wochen krank war. Einige Tarifverträge regeln das abweichend, aber im gesetzlichen Standard gilt: Krankheit ändert nichts am Fristablauf.
Etwas anderes gilt bei Mutterschutz oder Elternzeit – dazu gleich mehr.
8. Wird die Probezeit durch unbezahlten Urlaub verlängert?
Die Probezeit ist eine Zeitfrist nach dem Kalender. Ob jemand in dieser Zeit arbeitet, krank ist oder unbezahlten Urlaub nimmt, spielt für den Fristablauf keine Rolle. Ausnahmen sind nur durch klare Vertragsklauseln möglich.
9. Wann endet die Probezeit bei Mutterschutz oder Elternzeit?
Hier liegt eine wichtige Differenzierung: Die Probezeit als Zeitraum endet wie geplant. Aber der Arbeitgeber darf während des Mutterschutzes nicht kündigen – selbst wenn die Kündigung sonst innerhalb der Probezeit rechtlich zulässig wäre. Das Mutterschutzgesetz schützt unabhängig davon, ob noch Probezeit gilt oder nicht.
Bei Elternzeit ist die Situation ähnlich: Auch hier besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Die Probezeit läuft kalendarisch weiter, aber eine Kündigung während der Elternzeit ist in aller Regel unzulässig.
10 & 11. Kann die Probezeit vertraglich verlängert werden – und darf sie länger als 6 Monate dauern?
Manche Arbeitgeber versuchen, Probezeitklauseln von 8 oder sogar 12 Monaten in den Vertrag zu schreiben. Das ist nicht per se unzulässig – aber rechtlich kaum wirksam, wenn es darum geht, die kurze Kündigungsfrist zu verlängern. Ab dem 7. Monat gelten automatisch die regulären gesetzlichen Fristen aus §622 BGB, egal was im Vertrag steht.
Eine echte Verlängerung der Probezeit – zum Beispiel durch eine nachträgliche schriftliche Vereinbarung beider Parteien – ist im Rahmen von sechs Monaten grundsätzlich möglich, wenn sie einvernehmlich erfolgt und nicht missbräuchlich eingesetzt wird.
12. Was gilt bei Tarifverträgen?
In tarifgebundenen Branchen weichen die Regelungen mitunter erheblich von der gesetzlichen Standardregelung ab. Wer im öffentlichen Dienst, in der Metallindustrie oder im Einzelhandel arbeitet, sollte den jeweils geltenden Tarifvertrag kennen. Im Zweifel hilft die zuständige Gewerkschaft.
13 & 14. Gibt es eine Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen – und wie lange darf sie sein?
Das Bundesarbeitsgericht hat hier klare Maßstäbe gesetzt: Eine 6-monatige Probezeit in einem auf 12 Monate befristeten Vertrag ist problematisch – weil damit die Hälfte der Beschäftigung unter erleichterten Kündigungsbedingungen stattfinden würde. Als Faustregel gilt: Die Probezeit sollte maximal ein Viertel bis ein Drittel der Gesamtlaufzeit betragen.
| Vertragslaufzeit | Empfohlene max. Probezeit | Rechtliche Einschätzung |
|---|---|---|
| 6 Monate | 1–2 Monate | Mehr als 2 Monate kritisch |
| 12 Monate | 3 Monate | 6 Monate rechtlich riskant |
| 24 Monate | 6 Monate | Standard, unproblematisch |
| Unbefristet | max. 6 Monate | Gesetzlich klar geregelt |
15 & 16. Endet die Probezeit automatisch – muss der Arbeitgeber das Ende mitteilen?
In der Praxis kommunizieren manche Arbeitgeber das Ende der Probezeit aktiv – manchmal mit einem Feedback-Gespräch, manchmal mit einer kurzen E-Mail. Das ist jedoch keine rechtliche Pflicht. Wer am Ende seiner Probezeit keine Kündigung erhalten hat, ist automatisch weiter beschäftigt – ohne dass irgendeine formelle Handlung erforderlich wäre.
17. Was passiert nach Ablauf der Probezeit mit meinem Arbeitsverhältnis?
Viele Arbeitnehmer erwarten nach der Probezeit ein klärendes Gespräch oder eine schriftliche Bestätigung. Beides ist sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Was sich ändert: Ab dem nächsten Monat gelten längere gesetzliche Kündigungsfristen, und nach sechs Monaten im Betrieb greift das Kündigungsschutzgesetz.
18 & 19. Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit – und kann ich fristlos gekündigt werden?
Zwei Wochen – das klingt kurz, und das ist es auch. Diese Frist gilt für beide Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können mit dieser Frist kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist theoretisch jederzeit möglich, aber an hohe Hürden geknüpft – grobe Pflichtverletzung, Diebstahl, schwere Vertrauensbrüche.
20. Bis wann muss eine Kündigung in der Probezeit ausgesprochen werden?
Das ist ein Punkt, der in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. Eine Kündigung per Post, die einen Tag zu spät ankommt, gilt nicht mehr als Probezeitkündigung. Arbeitgeber, die sichergehen wollen, übergeben die Kündigung persönlich oder per Boten – und lassen sich den Empfang bestätigen.
21 & 22. Gilt der Kündigungsschutz nach Ende der Probezeit sofort – wann greift das KSchG?
Das ist ein wichtiger Unterschied: Die Probezeit und die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz sind zwei verschiedene Dinge. Wer eine Probezeit von 3 Monaten hat, ist in Monat 4, 5 und 6 zwar aus der Probezeit heraus – aber das Kündigungsschutzgesetz greift erst ab dem 7. Monat. In dieser Zwischenphase kann der Arbeitgeber noch ohne soziale Rechtfertigung kündigen, allerdings schon mit längerer Kündigungsfrist.
23 & 24. Gelten für Auszubildende andere Probezeitregeln?
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit fristlos von beiden Seiten beendet werden – ohne Angabe von Gründen. Das ist ein erheblicher Unterschied zum normalen Arbeitsverhältnis, wo immer zumindest die Zweiwochenfrist gilt. Nach Ende der Ausbildungsprobezeit ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund oder mit sechswöchiger Frist möglich.
25. Was gilt für die Probezeit bei Schwerbehinderten?
Das überrascht viele. Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach §168 SGB IX – also das Erfordernis der Zustimmung des Integrationsamts – gilt erst ab dem 7. Beschäftigungsmonat. In der Probezeit kann also auch schwerbehinderten Arbeitnehmern mit der regulären Zweiwochen-Frist gekündigt werden. Allerdings darf eine Kündigung nicht ausschließlich wegen der Behinderung ausgesprochen werden – das wäre Diskriminierung nach dem AGG.
26 & 27. Gibt es Ausnahmen – und was steht im BGB zur Probezeit?
§622 BGB ist die rechtliche Basis für alles, was rund um Probezeit und Kündigungsfristen geregelt ist. Absatz 3 erlaubt die zweiwöchige Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten. Ausnahmen ergeben sich durch Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehindertenrecht und Tarifverträge – allesamt Schutzgesetze, die §622 BGB in bestimmten Fällen überlagern.
28 & 29. Kann ich nach der Probezeit mit längerer Frist kündigen – und ändert sich mein Gehalt?
Die Kündigungsfrist steigt mit der Betriebszugehörigkeit: nach zwei Jahren sind es mindestens zwei Monate, nach fünf Jahren drei Monate – und so weiter. Eine automatische Gehaltserhöhung nach der Probezeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Manche Verträge oder Tarifverträge sehen das vor – aber ohne entsprechende Klausel passiert nichts automatisch.
30. Habe ich nach der Probezeit Anspruch auf eine Gehaltserhöhung?
Das Probezeitende bietet aber einen guten Anlass für ein Gespräch. Viele erfahrene Arbeitnehmer nutzen diesen Moment gezielt – nicht weil sie einen Rechtsanspruch hätten, sondern weil der Arbeitgeber in diesem Moment signalisiert, dass er sie dauerhaft haben will. Das ist Verhandlungspsychologie, kein Recht.
31 & 32. Was gilt, wenn im Vertrag keine Probezeit vereinbart wurde?
Wer einen Vertrag unterschreibt, der gar keine Probezeit erwähnt, hat damit von Tag eins an die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen auf seiner Seite. Das ist ein erheblicher Vorteil. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG greift trotzdem erst nach sechs Monaten – das ist unabhängig von einer vereinbarten Probezeit.
33. Kann der Arbeitgeber die Probezeit nachträglich einfügen?
Vertragsänderungen brauchen die Zustimmung beider Parteien. Wer als Arbeitnehmer eine nachträglich aufgetauchte Probezeit-Klausel nicht unterschrieben hat, muss sie nicht akzeptieren. Im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht.
34 & 35. Aufhebungsvertrag und Abfindung – was ändert sich nach der Probezeit?
Solange das KSchG noch nicht greift – also in den ersten sechs Monaten – hat der Arbeitgeber kaum Veranlassung, eine Abfindung zu zahlen. Ab dem 7. Monat ändert sich die Machtverhältnisse: Eine ordentliche Kündigung braucht nun einen sozialen Rechtfertigungsgrund, und Abfindungen werden zu einem realistischen Verhandlungsmittel.
36 & 37. Was passiert wenn ich während der Probezeit kündige – und brauche ich nach der Probezeit Gründe?
Weder während noch nach der Probezeit muss ein Arbeitnehmer seine Kündigung begründen. Die Begründungspflicht gilt nur für Arbeitgeber – und auch dort erst nach Ablauf der Wartezeit nach dem KSchG. Wer kündigt, sollte das immer schriftlich tun und sich den Empfang bestätigen lassen.
38. Welche Rechte habe ich nach Beendigung der Probezeit?
- a) Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§622 Abs. 1 BGB)
- b) Ab dem 7. Monat: Kündigung braucht einen sozialen Rechtfertigungsgrund
- c) Betriebsrat muss bei Kündigung angehört werden (falls vorhanden)
- d) Anspruch auf Abfindung im Kündigungsschutzprozess realistischer
- e) Besonderer Schutz für Schwerbehinderte greift ab dem 7. Monat
39 & 40. Kann die Probezeit rückwirkend verkürzt werden – und was sollte ich vor dem Ende besprechen?
Was vor dem Ende der Probezeit sinnvoll ist: ein klärendes Gespräch über Erwartungen, Gehalt und Entwicklungsperspektiven. Viele Arbeitnehmer verzichten darauf – und verpassen damit die vielleicht beste Gelegenheit, offen zu kommunizieren, bevor sich ein Muster einschleift. Wer in der Probezeit gute Arbeit geleistet hat, sitzt an diesem Punkt mit relativ guten Karten am Tisch.
Häufige Fragen zur Probezeit im Arbeitsvertrag
Fazit
Die Probezeit ist kein bürokratisches Konstrukt – sie ist ein realer rechtlicher Grenzpfahl, der den Verlauf eines Arbeitsverhältnisses entscheidend prägt. Wer weiß, wann genau seine Probezeit endet, welche Rechte danach entstehen und welche Schutzlücken noch für weitere Monate bestehen, kann erheblich selbstbewusster agieren. Das Ende der Probezeit markiert keinen vollständigen Schutz – aber es ist der erste wichtige Schritt in ein stabileres Arbeitsverhältnis. Und manchmal, ehrlich gesagt, auch der Moment, in dem man endlich weiß: Man ist angekommen.
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